Wichtige Informationen zusammengefasst

 

  • Unter bestimmten Umständen lassen sich die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen können als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich geltend machen. Dafür müssen Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze (zumutbare Belastung) überschritten haben. Diese hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab. Was alles als Ausgabe insgesamt geltend gemacht werden kann und wie die zumutbare Eigenbelastung zu ermitteln ist, können Sie hier ausführlich lesen: http://www.finanztip.de/krankheitskosten/
  • Bei Selbstzahlern ist keine Diagnosestellung nötig, was durchaus gewisse Vorteile mit sich bringen kann. Mehr Informationen hierzufinden Sie hier.
  • Private Krankenkassen übernehmen zum teil die Kosten wobei die Vorraussetzungen für die Kostenübernahme unterschiedlich sind. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mit versichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur in Ausnahmefällen und nach den Richtlinien des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss für Psychotherapie-Richtlinien) die Behandlungskosten von Heilpraktikern für Psychotherapie.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich Teilleistungen, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind über eine Zusatzversicherung abzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse und erfragen Sie den Leistungsumfang Ihrer Zusatzversicherung, wenn Sie bereits eine abgeschlossen haben.
  • Bitte beachten Sie, dass nicht alle Heilpraktiker Zusatzversicherungen die psychotherapeutischen Leistungen – laut Gebührenverordnung für Heilpraktiker sind es die Gebührenziffern 19.1 - 19.8 – übernehmen, mit der Begründung, dass psychotherapeutische Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Link finden Sie verschiedene Zusatzversicherungen, die unter bestimmten Umständen auch die Leistungen der Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen. Wie häufig sind die jährlichen Höchstsätze, die erstattet werden unterschiedlich, genauso wie die Bedinungen für einen Abschluß einer Zusatzversicherung sowie etwaige Wartezeiten, bis Sie die Behandlungen für sich in Anspruch nehmen können.

    Hierzu zwei Links, die sehr informativ sind:

    https://heilpraktikerversicherung.biz/heilpraktikerversicherung-psychotherapie-101/

    https://www.versicherung-online.net/Heilpraktiker-Psychotherapie-Heilpraktikerversicherung-701/

 

 

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